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Bankbeamter
Der leitende Mitarbeiter einer Bank sind Personen, die die Positionen des Einzelnen Ausführungsgremiums, seiner Stellvertreter, Mitglieder des kollektiven Ausführungsgremiums, des Hauptbuchhalters, des Stellvertreters des Hauptbuchhalters der Bank sowie Mitglieder des Vorstands (Aufsichtsrats) der Bank bekleiden1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Fassung vom 01.01.2023, § 189.49, Unterabschnitt 4 // SB RF. 2002. № 43. Seite 4190. ↩