Wohnungsbaugenossenschaft oder spezialisierter Verbraucherinnen- und Verbrauchergenossenschaft
Wohn- und Baugenossenschaft oder spezialisierte Verbrauchergenossenschaft – die Hauptziele der Tätigkeit einer Wohn- und Baugenossenschaft oder anderer spezialisierter Verbrauchergenossenschaft sind das Abschließen des Bauvorhabens eines Mehrfamilienhauses oder eines blockweise bebauten Wohnhauses sowie das Errichten von Gebäuden (Anlagen), die ausschließlich zur Unterbringung von Fahrzeugparkplätzen dienen, und die Bereitstellung in solchen Mehrfamilienhäusern oder blockweise bebauten Wohnhäusern sowie in Gebäuden (Anlagen), die ausschließlich zur Unterbringung von Fahrzeugparkplätzen dienen, und deren Bau abgeschlossen ist, von Wohnräumen, Fahrzeugparkplätzen und Nichtwohnräumen für Mitglieder der genannten Genossenschaft gemäß den Bedingungen Verträge, die die Übertragung von Wohnräumen vorsehen, und/oder Verträge, die die Übertragung von Fahrzeugparkplätzen und Nichtwohnräumen vorsehen (verlorengegangen am 01.01.2019)1.
2002. Nr. 43. § 4190.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, Redaktion vom 25.12.2018, § 201-10, Unterabschnitt 1, verloren gegangen am 01.01.2019 // SB RF. ↩