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Verpflichtungen des Entwicklers


Die Verpflichtungen des Auftraggebers – zu den Verpflichtungen des Auftraggebers, die dem Erwerber gemäß dieser Vorschrift übertragen werden können, gehören die Verpflichtungen gegenüber den Baubeteiligten, deren Ansprüche im Register der Ansprüche der Baubeteiligten eingetragen sind (im Folgenden „Verpflichtungen des Auftraggebers“) (verloren gegangen am 01.01.2019)1.

2002. Nr. 43. St. 4190.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, Redaktion vom 25.12.2018, § 201-15#2, Abs. 1, verloren gegangen am 01.01.2019 // SB der RF. ↩

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