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Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers


Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers – Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers1.

  1. Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, Redaktion vom 01.01.2022, § 201.1, Punkt 2.3 // SB der RF. 2002. № 43. Artikel 4190. ↩

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