Enzyklopädie
Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers
Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers – Angaben zu den Ergebnissen der Bestandsaufnahme des Vermögens des Baubetreibers1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, Redaktion vom 01.01.2022, § 201.1, Punkt 2.3 // SB der RF. 2002. № 43. Artikel 4190. ↩