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Informationen über Änderungen, die in das Register der Ansprüche von Baubeteiligten eingetragen wurden
Angaben zu Änderungen, die in das Register der Ansprüche von Baubeteiligten eingetragen wurden – Angaben zu Änderungen, die in das Register der Ansprüche von Baubeteiligten eingetragen wurden, mit Angabe der Gründe für den Eintrag solcher Änderungen1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Fassung vom 01.01.2022, § 201.1, Abs. 2.3 // SB RF. 2002. № 43. St. 4190. ↩