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Bauforderung
Forderung eines Baubeteiligten – Geldforderungen der Baubeteiligten und Forderungen der Baubeteiligten zur Übertragung von Wohnräumen, Forderungen zur Übertragung von Fahrzeugstellplätzen und Nichtwohnräumen (im Folgenden – Forderungen der Baubeteiligten)1.
Bundesgesetz vom 26.10.2002 Nr. 127-FZ „Über die Insolvenz (Bankrott)“, in der Fassung vom 01.07.2021, § 201.4, Abs. 3 // SB RF. 2002. № 43. Seite 4190. ↩