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Datum der Verpflichtungserklärung des Schuldners oder das Datum des Rechtskraftentstehens eines Gerichtsurteils


Datum der Anerkennung des Schuldners oder Datum des Eintritts in die Rechtskraft des Gerichtsurteils – bezüglich Ausgaben in Form von Geldstrafen, Verzugszinsen und (oder) anderen Sanktionen für das Verstoßen gegen vertragliche oder schuldrechtliche Pflichten sowie in Form von Beträgen zur Ersatzleistung von Schäden (Schadenersatz)1.

  1. Bundesgesetz vom 29.05.2002 № 57-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in den zweiten Teil des Steuergesetzes der Russischen Föderation und in einige Gesetze der Russischen Föderation“ vom 29.05.2002, red. vom 27.11.2017, § 1, Abs. 77 // SB RF. 2002. № 22. Seite 2026. ↩

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