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Grant


Ein Grant ist gemäß dieser Kapitel ein Geldbetrag oder anderes Vermögen, sofern die Übertragung (Erhaltung) folgenden Bedingungen entspricht: Grants werden auf der Grundlage von Nichtentgeltlichkeit und Nichtzurückzahlbarkeit durch natürliche Personen, nicht kommerzielle Organisationen, einschließlich fremden und internationalen Organisationen und Vereinigungen gemäß der Liste solcher Organisationen, die vom russischen Regierung geprüft wird; Grants werden zur Durchführung spezifischer Programme im Bereich Bildung, Kunst, Kultur, Umweltschutz sowie zur Durchführung spezifischer wissenschaftlicher Forschungen bereitgestellt; Grants werden unter Bedingungen bereitgestellt, die vom Grantgeber festgelegt werden, mit der Pflicht, dem Grantgeber einen Bericht über den geplanten Einsatz des Grants zu stellen1.

  1. Bundesgesetz vom 29.05.2002 Nr. 57-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in den zweiten Teil des Steuercodes der Russischen Föderation und in bestimmte gesetzliche Akten der Russischen Föderation“ vom 29.05.2002, red. vom 24.07.2002, § 1, Unterabschnitt 14 // SB RF. 2002. Nr. 22. Seite 2026. ↩

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