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Einkommen des Berichtszeitraums in Form von Zinsen


Der Einkommensbetrag des Berichtszeitraums in Form von Zinsen wird als Differenz zwischen dem Betrag des angesammelten Zinseinkommens (Kupon-Einkommens), berechnet am Ende des Berichtszeitraums gemäß den Bedingungen der Emmission, und dem Betrag des angesammelten Zinseinkommens (Kupon-Einkommens), berechnet am Ende des vorangegangenen Steuerjahres, angesehen, sofern nach Beendigung des vorangegangenen Steuerjahres keine Zinszahlungen (Kuponzahlungen) durch den Emittenten erfolgt sind1.

  1. Bundesgesetz vom 29.05.2002 № 57-FZ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in den zweiten Teil des Steuercodes der Russischen Föderation und in einige gesetzliche Akte der Russischen Föderation“ vom 29.05.2002, red. vom 27.11.2017, § 1, Abs. 7#3 // SB RF. 2002. № 22. St. 2026. ↩

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