Bestätigung der Echtheit einer elektronischen digitalen Signatur in einem elektronischen Dokument
Die Bestätigung der Echtheit einer elektronischen digitalen Signatur in einem elektronischen Dokument ist ein positives Ergebnis der Prüfung mit entsprechendem zertifiziertem Mittel zur elektronischen digitalen Signatur, wobei der Zusammenhang der elektronischen digitalen Signatur im elektronischen Dokument mit dem Inhaber des Schlüsselzertifikats und das Fehlen von Veränderungen im elektronischen Dokument, die durch diese elektronische digitale Signatur unterzeichnet wurden, mithilfe des Schlüsselzertifikats geprüft werden1.
Bundesgesetz vom 10.01.2002 № 1-FZ „Über die elektronische digitale Signatur“, in der Fassung vom 10.01.2002, § 3 // SB RF. 2002. № 2. S. 127. ↩