Gesamte quantitative Indikatoren für verwaltungsbezogene, handelsbezogene und allgemeine Kosten sowie Gewinne
Die aggregierten quantitativen Indikatoren für verwaltungsbezogene, handelsbezogene und allgemeine Kosten sowie den Gewinn werden auf der Grundlage tatsächlicher Daten zur Produktion und zum Verkauf ähnlicher Waren bei normaler Geschäftsabwicklung ermittelt, die vom ausländischen Exporteur oder dem ausländischen Hersteller der Ware vorgelegt werden, die Gegenstand des Untersuchungsgangs ist1.
Bundesgesetz vom 08.12.2003 Nr. 165-FZ „Über besondere Schutzmaßnahmen, Anti-Dumping-Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen bei der Importierung von Waren“, in der Fassung vom 08.12.2020, § 12, Abs. 2 // SB RF. 2003. Nr. 50. S. 4851. ↩
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