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Spezifische Zuschuss eines fremden Staates


Eine spezifische Subvention eines fremden Staates ist eine Subvention, deren Zugang eingeschränkt ist und die einem bestimmten Hersteller und (oder) Exporteur oder einem bestimmten Verband (Zusammenschluss) von Herstellern und (oder) einem Verband (Zusammenschluss) von Exporteuren oder einer bestimmten Wirtschaftsbranche gewährt wird, oder auf den Ausfuhranreiz für ein Produkt oder die Ersatzung der Importe eines Produkts gerichtet ist1;

  1. Bundesgesetz vom 08.12.2003 Nr. 165-FZ „Über spezielle Schutz-, Anti-Dumping- und Kompensationsmaßnahmen bei der Importwaren“, in der Fassung vom 2003-12-08, § 2, Unterabschnitt 20 // SB RF. 2003. № 50. St. 4851. ↩

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