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Ziehung des Gewinnfonds der Loseziehungslotterie
Die Auslosung des Gewinnfonds einer Loseziehung — ein Verfahren, das vom Lotteriebetreiber unter Verwendung von Lotteriegeräten durchgeführt wird und auf dem Prinzip der zufälligen Bestimmung der Gewinne basiert, die an die Gewinner der Lotterie ausgezahlt, übertragen oder bereitgestellt werden sollen, gemäß den Bedingungen der Durchführung der Lotterie1;
Bundesgesetz vom 11.11.2003 Nr. 138-FZ „Über Lotterien“, in der Fassung vom 18.07.2019, § 2, Abs. 4 // SB RF. 2003. № 46. S. 4434. ↩