Einheitlicher staatlicher Register für Lotteriegeräte
Einheitlicher staatlicher Register für Lotteriegeräte – wird vom vom Bundesrat der Russischen Föderation beauftragten zentralen Exekutivorganen in der Weise geführt, die von dem zentralen Exekutivorgan vorgeschrieben ist, das die Funktionen wahrnimmt, staatliche Politik zu entwickeln und die rechtlichen Regelungen im Bereich Organisation und Durchführung von Lotterien vorzunehmen. Dieses Register enthält Angaben über Lotteriegeräte, die in der Weise registriert wurden, wie sie vom zentralen Exekutivorgan vorgeschrieben ist, das die Funktionen wahrnimmt, staatliche Politik zu entwickeln und die rechtlichen Regelungen im Bereich Organisation und Durchführung von Lotterien vorzunehmen (verloren hat seine Gültigkeit seit 28.12.2013)1.
Bundesgesetz vom 11.11.2003 № 138-FZ „Über Lotterien“, in der Redaktion vom 27.07.2010, Artikel 5, Absatz 1, verloren hat seine Gültigkeit seit 28.12.2013 // SB der Russischen Föderation. 2003. № 46. Artikel 4434. ↩