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Zahlungsauftrag
Überweisungsbefehl – Nachweis für die Überweisung von Geldmitteln als Sicherheit für den Teilnahmeantrag an einem Wettbewerb oder eine Kopie dieses Befehls (im Falle, dass die Sicherheit des Teilnahmeantrags in der Ausschreibung vorgesehen ist) (verlorengegangen am 2019-07-18)1.
4434.
Bundesgesetz vom 11.11.2003 Nr. 138-FZ „Über Lotterien“, in der Fassung vom 2013-12-28, § 24-10, Unterabschnitt 5, verlorengegangen am 2019-07-18 // SB RF. 2003. Nr. 46. St. ↩