Identifikationsmodul
Identifikationsmodul – ein elektronisches Speichermedium, das im Nutzergerät (Endgerät) verwendet wird und mit dessen Hilfe die Identifizierung des Abonnenten, und/oder des Nutzers der Kommunikationsdienste des Abonnenten – einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers, und/oder des Nutzergeräts (Endgeräts) erfolgt und den Zugang des Geräts der genannten Abonnenten oder Nutzer zum Netz des Mobilfunkbetreibers ermöglicht1.
Bundesgesetz „Über Telekommunikation“ vom 07.07.2003 № 126-FZ, in der Fassung vom 01.06.2021, Artikel 2, Unterabschnitt 3.2 // SB RF. 2003. № 28. Seite 2895. ↩