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Benutzer des Frequenzspektrums


Der Nutzer des Frequenzspektrums ist eine Person, der ein Frequenzband zugewiesen und (oder) eine Frequenz oder ein Funkkanal zugeteilt wurde1.

  1. Bundesgesetz „Über Telekommunikation“ vom 07.07.2003 № 126-FZ, in der Redaktion vom 01.09.2024, Artikel 2, Unterabschnitt 15 // SB RF. 2003. № 28. Artikel 2895. ↩