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Die Vereinigung landwirtschaftlicher Betriebe


Die Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe – Landwirte können zur Koordination ihrer unternehmerischen Tätigkeit, zur Darstellung und zum Schutz gemeinsamer Vermögensinteressen gemäß einem Vertrag zwischen sich selbst Vereinigungen in Form von Verbänden oder Genossenschaften landwirtschaftlicher Betriebe auf territorialer und branchenspezifischer Grundlage bilden1.

  1. Bundesgesetz vom 11.06.2003 № 74-ФЗ „Über die landwirtschaftliche (Guts-)Betriebe“, in der Fassung vom 2003-06-11, Artikel 20 // SB RF. 2003. № 24. Artikel 2249. ↩

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