Bundesgesetz vom 22.05.2003 Nr. 54-FZ „Zur Anwendung von Kassensystemen bei barer Geldabwicklung und/oder Zahlungen mit Zahlungskarten“, in der Fassung vom 29.12.2022, § 1.2, Abs. 6.1 // SB RF. 2003. Nr. 21. S. 1957. ↩
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