Anwendung von Kassensystemen
Die Anwendung von Kassentechnik bezeichnet die Gesamtheit der Handlungen einer Organisation oder eines Einzelunternehmers mit Verwendung von Kassentechnik, die im Register der Kassentechnik eingetragen ist und gemäß der Vorschriften dieses Bundesgesetzes registriert wurde sowie an dem Ort und der Stelle installiert (angewendet) wird, die bei der Registrierung (Neuregistrierung) angegeben wurden, einschließlich der Erstellung fiskalischer Daten und fiskalischer Dokumente, ihrer Speicherung im fiskalischen Speicher, wobei Informationen über diesen Speicher den Steuerbehörden bei der Registrierung oder Neuregisterung der Kassentechnik vorliegen, sowie der Übermittlung der fiskalischen Dokumente an den Betreiber der fiskalischen Daten oder an die Steuerbehörden in den Fällen, die durch das russische Gesetz über die Anwendung von Kassentechnik vorgeschrieben sind1.
2003. Nr. 21. S. 1957.
Bundesgesetz vom 22.05.2003 Nr. 54-FZ „Zur Anwendung von Kassensystemen bei barzahlbaren Geldtransaktionen und/oder Transaktionen mit Zahlungskarten“, in der Fassung vom 2025-03-01, § 1.1 // SB RF. ↩