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Umfang der Rekonstruktion von Elektrizitätsversorgungsobjekten


Der Umfang der Rekonstruktion von Objekten der Elektrizitätsversorgung – bei der Erstellung der technischen Möglichkeit zur Durchführung der Fernsteuerung der technologischen Betriebsmodi und des betrieblichen Zustands von Leitungen, Ausrüstung und Geräten der Objekte der Elektrizitätsversorgung aus den Dispatch-Zentren der unteren Einheit des operativen-Dispatch-Managements in der Elektrizitätsversorgung1.

  1. Bundesgesetz vom 26.03.2003 № 35-FZ „Über die Elektrizitätsversorgung“, in der Fassung vom 26.06.2026, § 21, Unterabschnitt 40 // SB RF. 2003. № 13. Seite 1177. ↩

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