Qualifizierter generierender Objekt
Qualifizierter Erzeugungsobjekt – ein Erzeugungsobjekt, für das im Ergebnis der Qualifizierung des Erzeugungsobjekts festgestellt wurde, dass dieses Erzeugungsobjekt auf Basis der Nutzung erneuerbarer Energieträger und/oder als niedrigemissioniges Erzeugungsobjekt qualifiziert ist, anderen Qualifizierungs-kriterien entspricht sowie seiner Zuordnung zur erneuerbaren Erzeugung und/oder zur niedrigemissionigen Erzeugung und zu einer oder mehreren Qualifizierungskategorien unterworfen wurde1.
Bundesgesetz vom 26.03.2003 Nr. 35-FZ „Über die Elektrizitätsversorgung“, in der Fassung vom 01.02.2026, § 3, Unterabschnitt 55 // SB RF. 2003. № 13. Seite 1177. ↩