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Grenzwerte der Preissteigerung (Tarifsteigerung)


Maximale Preissteigerungsindizes – berücksichtigt bei der Überführung zur Preiskontrolle (Tarifregelung) auf Grundlage langfristiger Regulierungsparameter der Tätigkeit eines Elektrizitätsunternehmens, das regulierte Tätigkeiten durchführt (bei Verlängerung des langfristigen Regulierungszeitraums), werden bezüglich der Preise (Tarife), die für jeden Jahr des langfristigen Regulierungszeitraums berechnet werden, gemäß den Grundlagen der Preisbildung im Bereich regulierter Preise (Tarife) in der Elektrizitätsbranche angewendet (verloren hat seine Gültigkeit ab 2019-01-01)1.

  1. Bundesgesetz vom 26.03.2003 Nr. 35-FZ „Über die Elektrizitätsversorgung“, in der Redaktion vom 27.12.2018, Artikel 23-1, Absatz 6, verloren hat seine Gültigkeit ab 2019-01-01 // SB RF. 2003. Nr. 13. St. 1177. ↩

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