Enzyklopädie

Unfallverhütungsmaßnahmen


Unfallverhütungsmaßnahmen – Maßnahmen, die darauf abzielen, die Ursachen solcher Unfälle und Vorfälle zu beseitigen und deren Entstehung in der Zukunft zu verhindern, einschließlich auf anderen Elektrizitätsversorgungsanlagen und Stromverbrauchseinrichtungen (im Folgenden – Unfallverhütungsmaßnahmen)1.

  1. Bundesgesetz vom 26.03.2003 Nr. 35-FZ „Über die Elektrizitätsversorgung“, in der Fassung vom 01.09.2024, § 28.5, Abs. 2 // SB RF. 2003. № 13. Seite 1177. ↩

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze