Investitionsgegenstände
Sachobjekte der Investitionen – Objekte, die zur Herstellung von Fischwaren und anderen Produkten bestimmt sind und auf dem Territorium der Russischen Föderation errichtet wurden (im Folgenden – Sachobjekte der Investitionen) (verloren hat seine Gültigkeit ab 06.03.2019)1.
Sachobjekte der Investitionen – Produktionsobjekte, die zur Herstellung von Fischwaren bestimmt sind und auf dem Territorium der Russischen Föderation errichtet wurden2.
Bundesgesetz vom 20.12.2004 № 166-FZ „Über den Fischfang und den Schutz der wasserbiologischen Ressourcen“, in der Redaktion vom 01.01.2019, Artikel 29-3, Absatz 1, verloren hat seine Gültigkeit ab 06.03.2019 // SB RF. 2004. № 52. Seite 5270. ↩
Bundesgesetz vom 20.12.2004 № 166-FZ „Über den Fischfang und den Schutz der wasserbiologischen Ressourcen“, in der Redaktion vom 09.01.2023, Artikel 29.3, Absatz 1 // SB RF. 2004. № 52. Seite 5270. ↩