Ausstellung der Gutachtenergebnisse
Ermittlung der Gutachtenergebnisse – bei Vorlage unterschiedlicher Gegenstände und Materialien zur Expertise1.
Bundesgesetz vom 02.11.2004 № 127-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in Teil I und II des Steuercodes der Russischen Föderation sowie einige andere gesetzliche Akte der Russischen Föderation und über die Aufhebung bestimmter gesetzlicher Akte (Bestandteile gesetzlicher Akte) der Russischen Föderation“ vom 02.11.2004, red. vom 29.01.2018, § 2, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2004. № 45. Seite 4377. ↩