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Regionale staatliche Überwachung (Aufsicht) der Einhaltung des Archivgesetzes
Der regionale staatliche Aufsichts- und Kontrollauftrag zur Wahrung der Gesetze über Archivwesen obliegt den zuständigen Organen der Exekutive der russischen Bundesländer gemäß den Bestimmungen, die von den höchsten exekutiven Organen der staatlichen Gewalt der russischen Bundesländer verabschiedet werden1.
Bundesgesetz vom 22.10.2004 Nr. 125-FZ „Über das Archivwesen in der Russischen Föderation“, in der Redaktion vom 01.07.2021, § 16, Unterabschnitt 2 // SB RF. 2004. № 43. Seite 4169. ↩