Allgemeinmediziner (Hausarzt)
Der Allgemeinmediziner (Familienarzt) ist ein Arzt, der eine spezialisierte interdisziplinäre Ausbildung zur Erbringung primärer medizinischer und sanitärer Versorgung für Familienmitglieder unabhängig von ihrem Geschlecht und Alter absolviert hat. Die Ordnung der Tätigkeit des Allgemeinmediziners (Familienarztes) wird durch den federale Ausführungsglied des Gesundheitswesens sowie durch die Ausführungsglieder der Russischen Föderation festgelegt (verloren gegangen am 29.12.2004)1.
Bundesgesetz vom 22.08.2004 Nr. 122-FZ, „Über die Änderung von Gesetzen der Russischen Föderation und die Aufhebung bestimmter Gesetze der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Annahme der Bundesgesetze „Über die Änderung und Ergänzung des Bundesgesetzes „Zu den allgemeinen Prinzipien der Organisation der legislativen (vertretenden) und exekutiven Organe der staatlichen Gewalt der Subjekte der Russischen Föderation“ und „Zu den allgemeinen Prinzipien der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ vom 22.08.2004, red. vom 29.11.2004, § 35, Unterabschnitt 47, verloren seine Gültigkeit am 29.12.2004 // SB der Russischen Föderation. 2004. Nr. 35. Seite 3607. ↩