Maßnahme sozialer Unterstützung
Sociale Unterstützungsmassnahmen sind Ausgabenverpflichtungen der Russischen Föderation1.
Bundesgesetz vom 22.08.2004 Nr. 122-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in gesetzliche Vorschriften der Russischen Föderation und über die Aufhebung bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Annahme der Bundesgesetze „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Bundesgesetz „Zur allgemeinen Organisation der legislativen (vertretenden) und exekutiven Organe der staatlichen Gewalt der Subjekte der Russischen Föderation“ und „Zur allgemeinen Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in der Russischen Föderation“ vom 22.08.2004, red. vom 01.01.2019, § 110, Unterabschnitt 9 // SB RF. 2004. Nr. 35. Seite 3607. ↩