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Die Gesamtdauer der Vertragsmilitärdienstzeit


Die Gesamtdauer der Vertragsdienstzeit beträgt drei Jahre, einschließlich der Dauer der Vertragsdienstzeit bis zum genannten Datum1.

  1. Bundesgesetz vom 20.08.2004 Nr. 117-FZ „Über das kapitaldeckungsorientierte Hypothekenwohnungssystem für militärische Dienstleistende“, in der Fassung vom 04.11.2022, § 9, Unterabschnitt 4.1 // SB RF. 2004. Nr. 34. Seite 3532. ↩