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Bundesfonds zur Mitfinanzierung sozialer Ausgaben


Föderaler Fonds zur Mitfinanzierung sozialer Ausgaben – zum Zweck der Gewährung von Zuschüssen an die Budgete der russischen Bundesländer für die anteilige Finanzierung prioritärer, gesellschaftlich bedeutsamer Ausgaben der konsolidierten Budgete der russischen Bundesländer im Rahmen des Bundeshaushalts kann der Föderale Fonds zur Mitfinanzierung sozialer Ausgaben gebildet werden1.

  1. Bundesgesetz vom 20.08.2004 Nr. 120-FZ, „Über die Einführung von Änderungen im Haushaltskodex der Russischen Föderation in Bezug auf die Regelung der interhaushaltlichen Beziehungen“ vom 20.08.2004, red. vom 2014-11-29, § 132, Abs. 2 // SB RF. 2004. Nr. 34. S. 3535. ↩

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