Einheitliches zentrales Kontrollsystem
Eine zentrale einheitliche Kontrollsystem – ein System zur Überwachung der Einhaltung des Steuer- und Gebührenrechts, zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung, Vollständigkeit und zeitgerechten Einzahlung der Steuern und Gebühren in den entsprechenden Haushalt, sowie im Fällen, die durch das Gesetz der Russischen Föderation vorgesehen sind, zur Prüfung der Richtigkeit der Berechnung, Vollständigkeit und zeitgerechten Einzahlung anderer Pflichtzahlungen in den entsprechenden Haushalt1.
Bundesgesetz vom 29.06.2004 № 58-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in einige Gesetze der Russischen Föderation und über die Aufhebung einiger Gesetze der Russischen Föderation im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung des staatlichen Verwaltungsapparats“ vom 29.06.2004, in der Version vom 2004-06-29, Artikel 54, Unterabschnitt a#3 // SB RF. 2004. № 27. Artikel 2711. ↩