Energieservicevertrag
Ein Energie-Dienstleistungsvertrag – Energie-Dienstleistungsverträge (Kontakte), Gegenstand derer ist die Durchführung von Maßnahmen durch den Ausführer, die auf Energiesparen und die Steigerung der energieeffizienten Nutzung der genannten Energiequellen gerichtet sind1.
Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FZ „Über die Auftragsvergabe für Lieferungen von Waren, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen im Interesse der staatlichen und kommunalen Bedürfnisse“, in der Fassung vom 02.07.2013, § 56-1, Abs. 1 // SB RF. 2005. № 30. Seite 3105. ↩