Andere Auftraggeber
Eine andere Auftraggeberin – dies sind Budgeteinrichtungen bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen von Waren, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen unabhängig von den Quellen der finanziellen Sicherstellung ihrer Durchführung1.
Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FZ „Über die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen von Waren, Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen für staatliche und kommunale Zwecke“, in der Fassung vom 02.07.2013, § 4 Abs. 1 // SB RF. 2005. № 30. S. 3105. ↩