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Proper notice of unilateral termination of the contract


Eine ordnungsgemäße Benachrichtigung über den einseitigen Verzicht auf die Erfüllung des Vertrags – die Erfüllung der Anforderungen dieses Abschnitts durch den Lieferanten (Ausführer, Auftragnehmer) gilt als ordnungsgemäßes Benachrichtigung des Bestellers über den einseitigen Verzicht auf die Erfüllung des Vertrags1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 94-FZ „Über das Ausschreiben von Aufträgen für Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen zur Erfüllung staatlicher und kommunaler Bedürfnisse“, in der Fassung vom 2013-07-02, § 19-2, Abs. 10 // SB RF. 2005. Nr. 30. S. 3105. ↩