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Die Nutzungsdauer der Kommunikationsmittel, die sich im Zensusbezirk befinden


Dauer der Nutzung von Kommunikationsmitteln im Einwohnermeldeamt — Dauer der Nutzung von Kommunikationsmitteln im Einwohnermeldeamt1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 108-FZ „Über die allrussische Landwirtschaftszählung“, in der Fassung vom 11.07.2011, § 14, Unterabschnitt 4 // SB RF. 2005. № 30. S. 3119. ↩