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Der maximale Ausgabenbetrag für die Schaffung und/oder den Neubau eines Objekts des Konzessionsvertrags
Der maximale Ausgabenbetrag für die Schaffung und/oder den Neubau eines Objekts des Konzessionsvertrags – der von dem Konzessionär während der gesamten Laufzeit des Konzessionsvertrags ohne Berücksichtigung der Ausgaben realisiert werden soll, deren Finanzierungquelle die Anschlussgebühr (technische Anbindung) ist1.
Bundesgesetz vom 21.07.2005 Nr. 115-FZ „Über Konzessionsverträge“, in der Fassung vom 2020-12-08, § 42, Unterabschnitt 3 // SB RF. 2005. № 30. Seite 3126. ↩