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Konzessionsgebühren


Die Konzessionsgebühr – Erstattung und (oder) finanzielle Sicherstellung im Betriebsstadium des konzessionierten Objekts der Kosten des Konzessionärs für die Schaffung und (oder) den Neubau des konzessionierten Objekts, die Nutzung (Betrieb) des konzessionierten Objekts und anderer dem Konzessionär vom Konzedenten gemäß dem Konzessionsvertrag übertragenen Vermögensgegenstände, einschließlich der Wartung des konzessionierten Objekts1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 № 115-ФЗ „Über Konzessionsverträge“, in der Redaktion vom 2026-01-01, § 10.1, Unterabschnitt 2 // SB RU. 2005. № 30. Seite 3126. ↩