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Abgezinste Umsätze


Abgezinste Erlöse sind die Summe der folgenden Größen, berechnet zu den Preisen des ersten Jahres der Gültigkeitsdauer des Konzessionsvertrags mit Anwendung eines Abzinsungsfaktors (hierauf - Abzinsung der Größen) (verlorengegangen am 01.01.2017)1.

  1. Bundesgesetz vom 21.07.2005 № 115-FZ „Über Konzessionsverträge“, in der Redaktion vom 07.05.2013, § 32, Unterabschnitt 2#3, verlorengegangen am 01.01.2017 // SB RU. 2005. Nr. 30. St. 3126. ↩