Geschäftsplan
Businessplan – die Form des Businessplans wird durch den vom Regierung der Russischen Föderation beauftragten zentralen staatlichen Organ der Exekutive festgelegt1.
Businessplan – die Form des Businessplans wird durch das zentrale staatliche Organ der Exekutive, das mit der Aufsicht über die normativen Rechtsvorschriften im Bereich der Schaffung und Funktionierung spezieller wirtschaftlicher Zonen beauftragt ist, festgelegt2.
Bundesgesetz vom 20.05.2005 № 116-ФЗ „Über spezielle wirtschaftliche Zonen in der Russischen Föderation“, red. vom 25.12.2009, § 13, Unterabschnitt 4 // SB RF. 2005. № 30. St. 3127. ↩
Bundesgesetz vom 03.06.2006 № 76-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz ‚Über spezielle wirtschaftliche Zonen in der Russischen Föderation‘ vom 03.06.2006“, red. vom 03.06.2006, § 1, Unterabschnitt 1 // SB RF. 2006. № 23. St. 2383. ↩