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Der Altersgrenze für die Amtszeit eines Richters


Der Höchstalter für die Ausübung des Richteramtes beträgt 70 Jahre. Für Richter der konstitutionellen (verfassungsmäßigen) Gerichte der russischen Bundesländer kann das entsprechende Gesetz des jeweiligen russischen Bundeslandes einen anderen Höchstalter für die Ausübung des Richteramtes in diesen Gerichten festlegen1.

  1. Bundesgesetz vom 05.04.2005 № 33-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen in das Gesetz der Russischen Föderation „Zum Status der Richter in der Russischen Föderation“, das Bundesgesetz „Zum Bezirksrichtern in der Russischen Föderation“, das Bundesgesetz „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen in das Gesetz der Russischen Föderation „Zum Status der Richter in der Russischen Föderation“ und das Bundesgesetz „Über die Gerichtsbehörden der Russischen Föderation“ vom 05.04.2005, red. vom 2005-04-05, § 1, Unterabschnitt a // SB RF. 2005. № 15. Seite 1278. ↩