Enzyklopädie
Bundesbehörde für die Regelung von Tarifen und Aufschlägen
Der zuständige föderale Ausführungsgremium in der Tarif- und Aufschlagsregulierung ist das föderale Ausführungsgremium, das befugt ist, rechtliche Regelungen im Bereich staatlicher Preisregulierung (Tarife) für Waren (Dienstleistungen) vorzunehmen und deren Anwendung zu überwachen1.
Bundesgesetz vom 30.12.2004 Nr. 210-FZ „Grundsätze der Regulierung von Tarifen von Organisationen des kommunalen Komplexes“, in der Fassung vom 26.07.2017, § 4, Unterabschnitt 6 // SB RF. 2005. № 1. St. 36. ↩