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Vertrag über die Erbringung von Informationsdienstleistungen


Vertrag über die Bereitstellung von Informationsdienstleistungen – ist ein Vertrag zum Beitritt, dessen Bedingungen durch das Kreditgeschäfts-Büro festgelegt werden1.

  1. Bundesgesetz vom 30.12.2004 Nr. 218-FZ „über Kreditgeschichten“, red. vom 2004-12-30, § 5 Abs. 2 // SB der RF. 2005. № 1. St. 44. ↩