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Betreiber der staatlichen Informationsysteme zur Verhinderung, Erkennung und Unterbindung von kartellbeschränkenden Vereinbarungen


Der Betreiber der staatlichen Informationsysteme zur Verhinderung, Erkennung und Unterbindung von Vereinbarungen, die den Wettbewerb einschränken, ist der Bundeswettbewerbsbehörde1.

  1. Bundesgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FZ „Zur Schutz des Wettbewerbs“, in der Fassung vom 2025-08-01, § 9.3 Abs. 2 // SB RF. 2006. № 31. St. 3434. ↩