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Untergruppe der Einnahmen "1 18 00000 00 Einnahmen der Budgets des Bundeshaushalts Russlands aus dem Rückfluss von Restbeträgen von Zuschüssen und Subventionen vergangener Jahre"


Einnahmenuntergruppe „1 18 00000 00 Einnahmen der Budgete des Budgetsystems der Russischen Föderation aus dem Rückfluss von Restbeträgen vergangener Jahre von Zuwendungen und Subventionen“ – die Einnahmenuntergruppe „1 18 00000 00 Einnahmen der Budgete des Budgetsystems der Russischen Föderation aus dem Rückfluss von Restbeträgen vergangener Jahre von Zuwendungen und Subventionen“ (in Bezug auf die Einnahmen, die in den Bundeshaushalt gutgeschrieben werden) – werden von den zuständigen zentralen staatlichen Organen sowie von den durch sie eingerichteten Haushaltsinstitutionen verwaltet, die entsprechende Zuwendungen und Subventionen gewährt haben1.

  1. Bundesgesetz vom 26.07.2006 Nr. 136-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz „Über den Bundeshaushalt für das Jahr 2006“ vom 26.07.2006, red. vom 2006-07-26, Artikel 1, Unterabschnitt und // SB der Russischen Föderation. 2006. Nr. 31. Artikel 3435. ↩