Enzyklopädie

Informationsquellen, deren Zielgrößen untersucht werden sollen


Informationseinrichtungen, deren Nutzerkreis untersucht werden soll – in die gemäß Abschnitt 3 dieser Vorschrift erstellte Liste der Informationseinrichtungen, deren Nutzerkreis untersucht werden soll (im Folgenden – Informationseinrichtungen, deren Nutzerkreis untersucht werden soll)1.

2006. № 31. St. 3448.

  1. Bundesgesetz vom 27.07.2006 Nr. 149-FZ „über Informationen, Informationstechnologien und den Schutz von Informationen“, in der Fassung vom 2021-07-01, § 12.2, Abs. 1 // SB RF. ↩