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Anforderung zur Einführung von Maßnahmen zur dauerhaften Einschränkung des Zugangs


Erfordernis zur Einführung von Maßnahmen zur dauernden Einschränkung des Zugangs – Erfordernis zur Einführung von Maßnahmen zur dauernden Einschränkung des Zugangs (im Folgenden – Erfordernis zur Einführung von Maßnahmen zur dauernden Einschränkung des Zugangs)1.

2006. № 31. St. 3448.

  1. Bundesgesetz vom 27.07.2006 Nr. 149-FZ „über Informationen, Informationstechnologien und den Schutz von Informationen“, in der Redaktion vom 2022-07-14, § 15.3-2, Abs. 2 // SB RF. ↩