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Einheitlicher staatlicher Register der selbstregulierenden Organisationen von Gutachtern
Einheitlicher staatlicher Register der selbstregulierenden Organisationen von Gutachtern – ein Register, in das nichtgewinnorientierte Organisationen aufgenommen werden, die den Anforderungen des § 22 dieses Bundesgesetzes entsprechen1.
Bundesgesetz vom 27.07.2006 Nr. 157-FZ, „Über die Einführung von Änderungen in das Bundesgesetz „Über die Gutachtertätigkeit in der Russischen Föderation“ vom 27.07.2006, redigiert am 2013-07-02, § 1, Unterabschnitt 14 // SB RF. 2006. Nr. 31. Seite 3456. ↩