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Anmeldung nach dem Wohnsitz
Anmeldung nach dem Wohnsitz – Feststellung durch die zuständigen Einrichtungen des Migrationsregisters im vorgeschriebenen Verfahren der Wohnortangaben1;
Bundesgesetz vom 18.07.2006 Nr. 109-FZ „über den Aufenthaltserfassung von ausländischen Bürgern und Personen ohne Staatsangehörigkeit in der Russischen Föderation“, Redaktion vom 2006-07-18, Art. 2, unterpkt. 5 // SB Russlands. 2006. № 30. Art. 3285. ↩