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Kommision für die Regulierung sozialer und arbeitsrechtlicher Beziehungen


Kommission zur Regelung sozialer und arbeitsrechtlicher Beziehungen – in Fällen, in denen solche Kommissionen auf der entsprechenden Ebene des sozialen Partnerschafts nicht gebildet wurden – der entsprechenden Gewerkschaften (Verbände von Gewerkschaften) und Arbeitgeberverbänden1.

  1. Bundesgesetz vom 30.06.2006 Nr. 90-FZ, „Über die Einführung von Änderungen im Arbeitsrechtskodeks der Russischen Föderation, Über die Nichtgültigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation bestimmter normativer rechtlicher Akte der UdSSR und Über das Verfallen bestimmter gesetzgeberischer Akte (Bestandteile gesetzgeberischer Akte) der Russischen Föderation“ vom 30.06.2006, in der Redaktion vom 2014-12-22, § 1, Unterabschnitt 37 // SB RF. 2006. № 27. Seite 2878. ↩